.Glossar - von A bis Z

 

 

Ausstattung

Um die benötigten Arbeitsmaterialien sicher und heil transportieren zu können, empfehlen wir einen Ranzen. Als Ausrüstung gehören in den Ranzen eine Federtasche mit Bleistift, Lineal, Radiergummi, Anspitzer und dicken Buntstiften. Über weitere wichtige Materialien werden Sie von den Lehrkräften informiert. Damit Sie die Sommerferien schon nutzen können um alles Nötige für das neue Schuljahr zu besorgen, erhalten Sie vor Beginn der Ferien eine Liste der benötigten Materialien.

 

Arbeitsplatz

Zu Hause braucht Ihr Kind zur Erledigung seiner Hausaufgaben einen Platz, an dem es nicht gestört wird. Ein passender Tisch und Stuhl sind wichtig um den Rücken zu schonen und eine gute Körperhaltung zu erreichen.

 

Beurlaubung

Unter Angabe von Gründen kann Ihr Kind vom Schulbesuch beurlaubt werden. Haben Sie Fragen zur Beurlaubung Ihres Kindes, wenden Sie sich zuerst an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

 

Einschulung

Bei der Anmeldung Ihres Kindes im Herbst eines jeden Jahres erhalten Sie einen Termin für ein Gespräch zwischen Ihnen, Ihrem Kind und dem Schulleiter. Während dieses Gespräches geht es vor allem darum Ihr Kind kennenzulernen; gesprochen werden kann auch über eine vorzeitige Einschulung, über eine Beurlaubung vom Schulbesuch und über besondere Fördermaßnahmen für Ihr Kind.

In dieses Gespräch wird auch die Einschätzung Ihres Kindes durch die Kindertagesstätte einbezogen, sofern Sie hierfür Ihr Einverständnis geben.

Zum Einschulungsverfahren gehört weiterhin die schulärztliche Untersuchung. Am Einschulungstag haben Sie die Möglichkeit vor der schulischen Feierstunde einen Gottesdienst in der Maria-Magdalenen-Kirche in Elmschenhagen zu besuchen.

Während die Kinder ihre erste Unterrichtsstunde erhalten, werden Sie von den Eltern der Schülerinnen und Schüler der 2. Klassen mit Kaffee und Kuchen bewirtet.

 

Elternabend

Auf den Elternabenden haben Sie die Möglichkeit sich über die schulische Arbeit zu informieren. Die Zuständigkeit für die Einladung, für die Tagesordnung und für das anzufertigende Protokoll liegt bei der Elternvertretung.

Lehrkräfte und Elternvertreter haben großes Interesse daran mit Ihnen über die Belange des Unterrichts und dessen Inhalte zu reden.

 

Elternvertretung

Laut Schulgesetz wählt die Elternschaft aus ihrer Mitte einen Klassen-elternbeirat, der aus der oder dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern bestehen soll. Die Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte einer Schule bilden den Schulelternbeirat. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus der oder dem Vorsitzenden und in der Regel zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Elternvertretungen kümmern sich um auftretende Probleme, geplante Vorhaben und die Belange der Kinder und setzen sich mit den Lehrkräften in Verbindung.

 

Fundsachen

Wertgegenstände wie Uhren oder Brillen werden im Lehrerzimmer gesammelt und in regelmäßigem Abstand allen Kindern gezeigt, so dass diese Gegenstände bei Wiedererkennen zum Besitzer zurückkommen. Kleidung wird im 1. Gang bei der Mensa gesammelt. Diese wird ebenfalls mehrmals im Jahr in der Pausenhalle allen Kindern zugängig ausgelegt.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen nicht nur der Übung und Festigung des in der Schule behandelten Lernstoffes. Es kann ebenso der Auftrag sein einen Informations-gang zu machen oder Material mitzubringen. Gestellte Hausaufgaben sind in jedem Fall eine Pflicht, die Ihr Kind zu erledigen hat. Unterstützen Sie es dabei, indem Sie für eine entspannte Arbeitsatmosphäre sorgen und Ihr Kind unterstützend zum selbstständigen Arbeiten anleiten. Kann Ihr Kind eine Aufgabe nicht allein schaffen, geben Sie bitte nicht die Lösung vor. In diesem Fall hilft den Lehrkräften eine Notiz im Merkheft mehr, damit Ihr Kind Sachverhalte in der Schule noch einmal erklärt bekommt.

 

Integration

Im schulischen Bereich bezeichnet Integration das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen und ist in Schleswig-Holstein gesetzlicher Auftrag der Schule. Der Grundgedanke dabei ist soziale Benachteiligungen und Ausgrenzungen zu vermeiden. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die sächlichen, räumlichen und personellen Bedingungen für eine integrative Maßnahme gegeben sind. In den Integrationsklassen erteilen Lehrkräfte der Grundschule und des zuständigen Förderzentrums entsprechend der jeweiligen Klassensituation und den äußeren Gegebenheiten den Unterricht gemeinsam.

 

 

Klassenfahrt

Im 4. Schuljahr unternehmen die Lehrkräfte mit ihren Klassen entweder zu Beginn oder zum Ende des Schuljahres eine gemeinsame Klassenfahrt. Sie als Eltern werden frühzeitig genug über das Ziel, die Dauer und die Kosten dieser Fahrt informiert. Grundsätzlich gilt: Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen. Die Teilnahme ist daher Pflicht.

 

 

Konferenzen

§ 91 des Schulgesetzes ermöglicht es den Elternvertreterinnen und Elternvertretern an folgenden Konferenzen teilzunehmen:

 

• Fachkonferenz  mit beratender Stimme

 

• Klassenkonferenz mit beratender Stimme

 

• Zeugniskonferenz mit beratender Stimme

 

• Schulkonferenz  mit Stimmrecht

 

 

Läusebefall

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, lassen Sie es unbedingt zu Hause um ein Ausbreiten des Läusebefalls zu vermeiden. Erst nach erfolgreicher, von der Arztpraxis bestätigter Behandlung der Läuse und Nissen sollte Ihr Kind wieder zur Schule gehen.

 

 

Lernpläne

Für Kinder mit besonderer Begabung oder mit besonderen Problemen beim Lernen können Lernpläne geschrieben werden.

Ein Lernplan muss erstellt werden, wenn die Schule nicht ausschließen kann, dass zukünftig sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen wird

Gemeinsam mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler halten die Lehrkräfte den Leistungsstand und Möglichkeiten der Förderung fest. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Beteiligten die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Der Lernplan enthält auch Angaben, wie und wann der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen überprüft werden soll.

 

 

Merkheft

Ihr Kind braucht ein Merkheft, in dem es die Hausaufgaben und wichtige Mitteilungen notieren kann. Sie sollten täglich in das Merkheft sehen, damit Ihnen keine wesentlichen Informationen verloren gehen. Notizen, die die Persönlichkeit Ihres Kindes betreffen, sollten nicht im Merkheft stehen. In so einem Fall empfehlen wir ein Telefonat mit der/dem Klassenlehrer/in oder einen kurzen Brief in einem Umschlag.

 

 

Offene Lernformen

Die Öffnung von Schule und Unterricht bezieht sich zum einen darauf, dass Schule die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen wie Kindergärten und Ämtern und außerschulischen Lernorten wie Theatern, Betrieben u. Ä. pflegt. Zum anderen bedeutet Öffnung von Unterricht den Schülerinnen und Schülern Raum für selbstbestimmtes Lernen zu geben (Freiarbeit, Tagesplan- und Wochenplanarbeit, Projektunterricht, Lernen an Stationen). Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für die Planung und Durchführung ihres Lernens, die Rolle der Lehrkraft betrifft die Organisation, Hilfestellung und Moderation.

Dazu gehört auch die fächerübergreifende Bearbeitung von Unterrichtsthemen. Kinder erhalten die Möglichkeit eigene Fragen zu finden und zu stellen, und sie lernen die Antworten darauf selbst zu entwickeln.

 

 

Offener Ganztag

Schulen können unter folgenden Voraussetzungen durch das Bildungsministerium als Offene Ganztagsschulen genehmigt werden:

 

Der Ganztagsbetrieb findet an mindestens drei Wochentagen, umfasst gemeinsam mit dem Unterricht mindestens sieben Zeitstunden und beinhaltet ein warmes Mittagessen.

 

Die Schulkonferenz beschließt das von der Schule erarbeitete Konzept der Offenen Ganztagsschule (Grundsätze und Ziele, inhaltliche und organisatorische Gestaltung).

 

Die Umsetzung des Konzeptes der Schule übernimmt der Schulträger oder ein von ihm beauftragter weiterer Träger.

 

Die Anmeldung zum Offenen Ganztag steht allen Schülerinnen und Schülern der Schule offen und ist grundsätzlich freiwillig;  sie  kann jederzeit erfolgen und ist verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr.

 

Ganztagsangebote gelten als Schulveranstaltungen im Sinne des Schulgesetzes und unterliegen der Gesamtverantwortung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

 

 

 

Ordnung

Ordnung in den Materialien, am Arbeitsplatz in der Schule oder zu Hause und im Klassenraum überträgt sich positiv auf das Lernen. Achten Sie regelmäßig darauf, dass die Federtasche und der Ranzen aufgeräumt werden. So kann Gewicht reduziert werden. Saftflaschen gehören außen an den Ranzen. Dadurch können Schäden an Büchern und Heften vermieden werden. Wir achten darauf, dass Ihr Kind seinen Arbeitsplatz und den Klassenraum ordentlich hinterlässt.

 

 

Pausenbrot

Ihr Kind braucht am Vormittag ein angemessenes Frühstück um verbrauchte Energien wieder aufbauen zu können. Ob Brot oder klein geschnittenes Obst oder Gemüse mitgegeben wird, entscheiden Sie nach dem Appetit Ihres Kindes. Sorgen Sie auch für eine ausreichende Menge eines Getränkes. Süßigkeiten und Knabbereien bleiben in der Schule die Ausnahme und sind nur bei Festen in der Klasse vorgesehen. 

 

 

Präventionsprogramm

Einige Kinder in besonderen Problemlagen sind auf zusätzliche Hilfe und Unterstützung angewiesen, weil

- sie im Unterricht häufig unruhig sind,

- es ihnen schwerfällt, sich an Regeln zu halten,

- sie Probleme haben, mit anderen zusammenzuarbeiten,

- sie eigene Gefühle und die anderer Menschen nicht wahrnehmen

können.

Das Kollegium der Grundschule Wellsee ist sich der besonderen Bedeutung präventiven Handelns für erfolgreiches Lernen und konfliktarmes Zusammenleben bewusst.

 

 

Projekt Lebenslanges Lernen

 

Von November 2001 bis März 2005 nahm die GS Wellsee mit drei Lehrkräften am Bund-Länder-Kommissions-Projekt Lebenslanges Lernen teil. Bereits im Grundschulalter muss lebenslanges Lernen gezielt vorbereitet werden. Inhalt der Projektarbeit war die Festlegung der Rahmenbedingungen für selbstgesteuertes und selbstbestimmtes Lernen in der Schule und die Zusammenstellung neuer Unterrichtsmethoden mit dem Ziel Handlungsmuster für eine aktive Lern- und Lebensgestaltung zu entwickeln. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Projektarbeit sollen in die Unterrichtsgestaltung einfließen.

 

 

Projekt SINUS

 

Die Grundschule Wellsee nimmt an einem weiteren Bund-Länder-Kommissions-Projekt teil, dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Projekt „SINUS“ (Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts) mit dem Schwerpunkt im Heimat-, Welt- und Sachunterricht (HWS).

Unter dem Aspekt „Entdecken, erforschen, erklären“ sollen Kinder selbstständig Lernwege entdecken und das Gelernte eigenständig dokumentieren. In den Kollegien sollen sich Teams bilden, die gemeinsam Unterricht entwickeln und umsetzen und so einen Fundus aus wiederverwertbaren Unterrichtsmaterialien und Aufgaben aufbauen. In regelmäßigen Treffen tauschen sich die beteiligten Schulen aus und beraten einander.

 

 

Ranzen

Damit das Gewicht im Ranzen nicht zu groß wird, helfen Sie Ihrem Kind beim Packen des Ranzens und achten darauf, dass er nur das Notwendige für den nächsten Tag enthält. Leeren Sie Mappen bitte regelmäßig aus, kaufen Sie keine dicken Sammelordner und leiten Sie Ihr Kind an, dass es z.B. einmal pro Woche den gesamten Ranzen aufräumt. Als Richtschnur  gilt, dass der Ranzen inklusive Material höchstens 10 % des Körpergewichtes Ihres  Kindes wiegen sollte.

 

Regenpausen

Bei starken Niederschlägen bleiben die Kinder unter Aufsicht der Lehrkraft im Klassenraum. Regenpausen werden von der aufsichtsführenden Lehrkraft durch ein besonderes Klingelzeichen angezeigt.

 

Religionsunterricht

 

Evangelischer und katholischer Religionsunterricht sind ordentliche Lehrfächer. Melden Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht ab, hat es - auch in Randstunden – Philosophie-Unterricht.

 

Sachschäden

Brillen, Uhren, Kleidung oder persönliches Eigentum einer Schülerin oder eines Schülers, das im engeren Sinn zum Lernen gehört, ist in unterschiedlicher Höhe versichert. Nur gegen Vorlage einer Kaufquittung kann bei Beschädigung oder Verlust ein Versicherungsanspruch dem Schulträger gegenüber geltend gemacht werden. Sachschäden, die Ihr Kind verursacht, sind durch die Eltern zu ersetzen.

 

Schulförderverein

Der Schulförderverein Rönne-Wellsee e.V. besteht bereits seit über 30 Jahren. Der Verein hat es sich zur vorrangigen Aufgabe gemacht Vorhaben rund um die Schule zu unterstützen, die den Kindern in ihrer Gesamtheit zugute kommen. Schwerpunktmäßig wurde in den vergangenen Jahren die Schulhofumgestaltung gefördert.  

Eine Mitgliedschaft im Schulförderverein (Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12,50 € pro Schuljahr.) nutzt allen Kindern.

Spenden können auf das Konto des Vereins vorgenommen werden (Kto. 31016006, BLZ 210 900 07, Kieler Volksbank).

 

Schulordnung

Die Schulordnung der Grundschule Wellsee wurde sprachlich so abgefasst, dass den Kindern keine Vorschriften, sondern Anleitungen zum Verhalten gegeben werden. In jeder Klasse hängt ein Exemplar aus.

 

Schulunfall

Ihr Kind ist während des direkten Schulweges, während des Unterrichts, der Pausen und bei allen Schulveranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes durch die Unfallkasse des Landes Schleswig-Holstein versichert. Um eine schnelle Abwicklung im Falle eines Schulunfalles  erreichen zu können, teilen Sie bitte der Schule sofort mit, wenn Sie mit Ihrem Kind deshalb beim Arzt waren.

 

Schulversäumnisse

Informieren Sie die Schule, wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann. Kann Ihr Kind wieder in die Schule  kommen, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung mit, die mindestens den Grund und die Dauer des Fehlens enthält. In seltenen Fällen, wie z.B. bei hochgradig ansteckenden Krankheiten, muss die Schule auch über die Art der Erkrankung informiert werden. Vor allem, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, lassen Sie es unbedingt zu Hause um ein Ausbreiten des Läusebefalls zu vermeiden.

 

Schulweg

Bei der Einschulung bzw. bei der Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie einen  Schulwegeplan. Dieser enthält Hinweise auf besondere Gefahrenpunkte und Empfehlungen für den Schulweg. Da die Verkehrssituation vor der Schule sehr gefährlich ist, setzen Sie Ihr Kind, wenn Sie mit dem Auto kommen, auf dem Parkplatz an der Segeberger Landstraße ab. Der kleine Weg zu Fuß zur Schule ist leicht zu schaffen. So vermeiden Sie unnötige Gefahrenquellen vor dem Schultor.

 

Sportbekleidung

Die Sportbekleidung der Kinder sollte jahreszeitlich angepasst sein und regelmäßig gewaschen werden. Für die Lauferziehung im Freien ist gesondertes Schuhwerk erforderlich. Die Halle darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Beim Kauf der Sportschuhe achten Sie bitte darauf, dass diese keine schwarzen Sohlen haben.

 

Unterrichtsbesuch

Das Schulgesetz sichert Eltern die Möglichkeit zu Ihr Kind im Unterricht zu besuchen. Vorher ist unbedingt eine Absprache mit der Lehrkraft und dem Schulleiter nötig.

 

VERA

Vergleichsarbeiten (VERA) sind ebenso wie die Parallelarbeiten geeignet die Leistungen einer Klasse und einzelner Schülerinnen und Schüler mit einer großen Zahl anderer zu vergleichen. Die Aufgaben werden von der Universität Koblenz entwickelt und den Schulen übermittelt; die Universität übernimmt auch die Auswertung der korrigierten Arbeiten. Diese Ergebnisse geben den Lehrkräften Hinweise zur weiteren Förderung ihrer Klassen und einzelner Kinder; sie werden in die Schulübergangsempfehlung einbezogen.

 

Verbrauchsmaterial

Als Verbrauchsmaterial gilt neben den Arbeitsblättern auch notwendiges Material, z.B. für den Kunstunterricht. Die Lehrkräfte informieren Sie über die Höhe der zu erwartenden Kosten im Schuljahr für Ihr Kind und regen eine jährliche Zahlung der Kosten auf ein Klassenkonto an.

 

Zeugnisse

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist ein Berichtszeugnis vorgesehen. Die Schulkonferenz der Grundschule Wellsee hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht zu beschließen in den Klassen 3 und 4 Notenzeugnisse mit ergänzenden Beurteilungen zu erteilen.

Die ergänzenden Beurteilungen zur Sach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz erfolgen in tabellerischer Form.